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verflochten

ESUG, StaRUG
& Insolvenz.

Steht Ihnen eine Sanierung im Unternehmen bevor? Suchen Sie eine Möglichkeit der Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens? 

Wir bei der CFE Group sind Ihr vertrauensvoller Partner für alle Themen rund um eine erfolgreiche und sinnvolle Sanierung nach Deutschen Standards. 

Foggy Mountains

Richtig kommunizieren zum Erfolg.

Von der Unternehmensstabilisierung bis zur Zahlungsunfähigkeit!

Eine international dynamische Wirtschaftslandschaft und ideologisch induzierte Krisen stellen Unternehmen vor extreme Herausforderungen. Bei komplexen Themen wie Unternehmenssanierungen, unterhalb von ESUG oder StaRUG, oder einer drohenden Insolvenz, ist der richtige Partner entscheidend! 

Wo liegt der Unterschied zwischen den beiden Gesetzen? 
 

ESUG (Unternehmensstabilisierungs- & -restrukturierungsgesetz)

Zeck

Das ESUG wurde im Jahr 2012 eingeführt und zielt darauf ab, die Eigenverwaltung von Unternehmen in Insolvenzverfahren zu stärken. Es ermöglicht Unternehmen, Sanierungspläne in Eigenverwaltung zu erstellen und umzusetzen, um Insolvenzen zu verhindern.

Anwendungsbereich

Das Gesetz richtet sich an zahlungsunfähige, aber noch lebensfähige Unternehmen. Es ermöglicht diesen Unternehmen, sich frühzeitig und eigenverantwortlich zu sanieren.​

Instrumente

Ermöglicht die Eigenverwaltung durch das Unternehmen mit Unterstützung eines Sachwalters. Es beinhaltet die Möglichkeit eines vorläufigen Gläubigerausschusses und die Verkürzung der Insolvenzverfahrensdauer.

Gläubigereinfluss

Stärkt die Mitwirkungsmöglichkeiten der Gläubiger im Sanierungsprozess. Der Gläubiger-ausschuss hat mehr Entscheidungsbefugnisse.

StaRUG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- & Insolvenzrechts)

Zweck

Das Gesetz wurde 2021 verabschiedet und zielt darauf ab, präventive Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Es erweitert die Möglichkeiten der Sanierung vor Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit.

Anwendungsbereich

Das StaRUG ist auf Unternehmen aller Größen anwendbar und ermöglicht auch kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu präventiven Restrukturierungsinstrumenten.

Instrumente

Einführung von präventiven Restrukturierungsverfahren, wie dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG-Verfahren), die es Unternehmen ermöglichen, sich bereits vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu restrukturieren.

Gläubigereinfluss

Stärkt die Rechte der Gläubiger in präventiven Restrukturierungsverfahren und ermöglicht es einem Mehrheitsbeschluss der Gläubiger, Restrukturierungspläne zu genehmigen.

Wieso arbeiten wir u.a.
unterhalb 
dieser Regulatorik?
 

Beide Gesetze zielen darauf ab, dass sich Unternehmen frühzeitig stabilisieren und präventive Restrukturierungsmaßnahmen identifiziert und umgesetzt werden können. Im Sinne des Gläubigerschutzes (Akzeptanz bei Drittparteien) wurden beide Gesetze mit entsprechenden Mechanismen und Kontroll- bzw. Prüfkriterien ausgestattet. 

Sowohl das ESUG als auch das StaRUG tragen dazu bei, die Restrukturierungskultur von Deutschen Unternehmen zu fördern. Unternehmen möchten wir so frühzeitig Handlungs-optionen bieten. Das StaRUG erweitert dabei die Anwendungsbereiche und Möglichkeiten im Vergleich zum ESUG, indem es präventive Restrukturierungen ermöglicht, die über die herkömmlichen Insolvenzverfahren hinausgehen.

ESUG-Beratung

Das ESUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) bietet Ihnen eine Chance für eine frühzeitige Sanierung. Ihr eigenes Beratungsteam entwickelt für Sie maßgeschneiderte Strategien, um Ihr Unternehmen zu stabilisieren und es für eine erfolgreiche Zukunft neu/optimiert auszurichten.

Wir unterstützen Sie hier bei allen relevanten Themenkomplexen. 

StaRUG-Beratung

Das StaRUG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts) eröffnet neue Möglichkeiten zur Sanierung außerhalb eines potentiell drohenden Insolvenzverfahrens. Wir helfen Ihnen dabei, die Chancen zu nutzen, Ihre Geschäftsmodelle zu optimieren und Ihre Finanzlage nachhaltig zu verbessern.

Wir unterstützen Sie hier bei allen notwendigen  Maßnahmen. 

Insolvenz

Droht Ihnen dieses Szenario? Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an!

Wir bei der CFE Consulting Group sind Ihr vertrauensvoller Partner für Insolvenzverfahren und Sanierungsbegleitung.

Insolvenzlage
 

Besteht für die Rechtsform Ihres Unternehmens Insolvenzantragspflicht, gibt es für Sie keinen Handlungsspielraum mehr. Ihre Geschäftsleitung sollte in dieser Situation, begleitend mit uns, ein Insolvenzverfahren einleiten, anderenfalls droht eine strafrechtliche Verfolgung aufgrund von Insolvenzverschleppung, die eine u.U. persönliche materielle Haftung verschärft.

Personengesellschaften, Einzelkaufleute, Selbständige oder Freiberufler sind nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger wird der unternehmerische Spielraum imminent kleiner. Auch ohne Insolvenzantrags-pflicht können Betrugsdelikte oder Bankrottstraftaten jedoch Strafverfahren nach sich ziehen.

Antragstellung bis Aufhebung

Das Thema ist brisant. Je nach Ihrer individuellen Situation, sollten wichtige Strukturen gelegt und Sanierungs- bzw. Exit-Strategien bereits vor Insolvenzeintritt durchgespielt werden. Wir als Sanierungs- und Insolvenzexperten, zeigen gerne Mittel und Wege auf, mögliche Szenarien frühzeitig anzugehen und positiv zu wandeln. Entscheidend ist aber, je früher wir uns mit Ihrer Situation auseinandersetzen, umso besser!  

Insolvenzplanverfahren CFE

In welcher Phase befinden Sie sich?

1. Frühzeitige Warnzeichen

Alles beginnt oft mit frühzeitigen Warnzeichen. Dies können finanzielle Probleme, ein rückläufiges Umsatzwachstum, Liquiditätsengpässe oder auch externe Faktoren wie Marktschwankungen sein. Diese Anzeichen erfordern eine genaue Analyse, um die Ursachen der Schwierigkeiten zu verstehen.

2. Operative Herausforderungen

Unternehmen können in operative Schwierigkeiten geraten, sei es durch ineffiziente Geschäftsprozesse, übermäßige Kosten oder einen Mangel an Wettbewerbsfähigkeit. Die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sind entscheidend, um solche Herausforderungen zu bewältigen.

3. Finanzielle Belastung

Die anhaltenden operativen Probleme führen oft zu finanziellen Belastungen. Dies kann in Form von hohen Schulden, Kreditrückzahlungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Mitarbeitern auftreten. Ein übermäßiger Schuldenberg kann die finanzielle Stabilität des Unternehmens ernsthaft gefährden.

4. Mangelnde Liquidität

Ein entscheidender Faktor ist die Liquidität. Wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine kurzfristigen Verpflichtungen zu erfüllen, kann dies zu einem Dominoeffekt führen. Lieferanten werden nicht bezahlt, und das Vertrauen der Gläubiger schwindet.

5. Ergebnislose Sanierungsversuche

Unternehmen versuchen oft, sich zu sanieren und wieder auf Kurs zu kommen. Dies kann durch Kostensenkungen, Restrukturierungen oder Veräußerung von Vermögenswerten geschehen. Wenn jedoch diese Bemühungen nicht ausreichen, um das Unternehmen nachhaltig zu stabilisieren, gerät es weiter in eine kritische Lage.

6. Insolvenzantragstellung

Die Insolvenzantragstellung wird oft als letzter Ausweg in Betracht gezogen, wenn alle anderen Bemühungen gescheitert sind. Dieser Schritt wird oft von der Geschäftsführung oder dem Vorstand unternommen, um das Vermögen des Unternehmens zu schützen und einen strukturierten Abwicklungsprozess einzuleiten.

7. Insolvenzverfahren

Nach der Antragstellung erfolgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ein Insolvenzverwalter wird ernannt, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu verwalten und die Gläubiger zu bedienen. Es gibt verschiedene Arten von Insolvenzverfahren, je nach den Gesetzen des jeweiligen Landes.

Die Insolvenz eines Unternehmens ist eine komplexe Entwicklung, die oft durch eine Kombination von internen und externen Faktoren ausgelöst wird. Es ist wichtig zu beachten, dass es auch Möglichkeiten gibt, eine Insolvenz zu verhindern oder zu mildern, wenn frühzeitig interveniert wird und effektive Maßnahmen ergriffen werden.

Unsere Dienstleistungen.

1. Frühzeitige Intervention 

Unsere Experten sind darauf spezialisiert, frühzeitig einzugreifen, um Insolvenzen zu verhindern, bevor sie zur unumgänglichen Realität werden. Wir entwickeln präventive Strategien, um Ihr Unternehmen auf Kurs zu halten.

2. Ganzheitlicher Ansatz und Grad der Betreuung

Wir verstehen, dass Insolvenzverfahren nicht nur finanzielle, sondern auch emotionale Herausforderungen darstellen. Unser ganzheitlicher Ansatz berücksichtigt sowohl die betriebswirtschaftlichen als auch die menschlichen Aspekte Ihrer Situation.

 

 

3. Maßgeschneiderte Lösungen nur für Sie!

Kein Unternehmen ist gleich. Unsere Beratungsdienstleistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Wir suchen nach einzigartigen Lösungen, die Ihrem Unternehmen helfen, sich erfolgreich zu entwickeln.

4. Transparente Kommunikation und Vertrauen 

Wir glauben an transparente Kommunikation als Schlüssel zum Erfolg. Bei uns erfahren Sie jederzeit, wo Ihr Unternehmen steht, welche Schritte wir unternehmen und welche Auswirkungen dies auf Ihre Zukunft hat.

5. Erfahrene Arbeitsteams

Unsere erfahrenen Teams aus Insolvenz- und Sanierungsberatern, Finanzexperten, Juristen und Unternehmensberatern bringen jahrelange Erfahrung im Umgang mit Insolvenzverfahren und Restrukturierungen mit. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse, um die besten Ergebnisse für Ihr Unternehmen zu erzielen.

Unsere Standards plausibilisieren unseren Arbeitserfolg. Egal in welcher Phase Sie sich befinden...

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