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Lieferketten

Reporting und Analyseangebote für deutsche Unternehmen.

Guiding Principles on Business and Human Rights 

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Luftaufnahme des Distributionszentrums

Lieferketten im Zeichen der EU

Haben Sie sich jetzt mit dem Thema Lieferkette auseinanderzusetzen? Sind Sie aufgefordert Ihre Lieferkette ab diesem Jahr nachzuhalten? Wissen Sie um zukünftige Publikationsverpflichtungen?

Das Thema Lieferkettengesetz wird kommen, haben sie gesagt. Nun ist es soweit. Seit dem 01.01.2024 sind bereits Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten dazu verpflichtet ihre Lieferkette darzustellen, auf die Einhaltung der SDG's zu überprüfen, langjährige Partner zu überwachen und Ergebnisse entsprechend zu veröffentlichen.

Was soll das Lieferkettengesetz (offiziell) bewirken?
 

Richtig heißt das Gesetz "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz". Ein echter Zungenbrecher also, und mindestens genauso aufwendig in der Durchführung. Aber zunächst zum kommunizierten Sinn und Nutzen dieses Gesetzes. 

Allgemein regelt das Lieferkettengesetz, kurz, die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Zu den identifizierten Punkten gehören u.A. der Schutz vor Kinderarbeit, das recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. 

Das Gesetz soll also in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz stärken.

Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette. 

In der Konsequenz sieht das wie nachstehend aus: 

Lieferkette CFE Consulting.png

Für wen gilt das Lieferkettengesetz?
 

Das Gesetz trat ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Kraft, ab 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitende im Inland.

Ihr legitimes Interesse, oder diktierte Erziehung?!
 

Durch Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten sollen die Rechte von betroffenen Menschen in Lieferketten gestärkt werden. Dadurch soll auch den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen (nicht int. gültig) Rechnung getragen werden. Die angemessene Weise eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten genügt, bestimmt sich jeweils nach unternehmensspezifischen Kriterien.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen.

  • Sie werden einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erhalten. (Freiheit der Auslegung)

  • Die Umsetzung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht. Das BAFA ist mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet und kann Zwangs- und Bußgelder verhängen. (Folgeabschnitt bzgl. Thema beachten)

  • Die Anforderungen an Unternehmen sind international anschlussfähig und orientieren sich am Sorgfaltsstandard der VN-Leitprinzipien. (Vereinte Nationen, Link finden Sie oben)

Was passiert bei Nichteinhaltung?
 

Das Gesetz sieht eine behördliche Überwachung mit Bußgeldern vor. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde als zuständige Aufsichtsbehörde mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet. Sofern ein Unternehmen die Zusammenarbeit verweigert, kann das BAFA ein Zwangsgeld von bis zu EUR 50.000 verhängen. Verstößt ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten, so kann das BAFA ein Bußgeld verhängen, dass sich am Gesamtumsatz des Unternehmen orientieren soll (bis zur 8 Mio. Euro oder 2% des Jahresumsatzes bei Unternehmen mit mehr als 400 Mio. Euro Umsatz). Auch kann das Unternehmen bei einem schweren Verstoß für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Bäume

Lieferkette

Unsere
Dienstleistungen.

CFE Logo weiß Web.png

Durch unsere diversen Tätigkeiten in den Bereichen SDG's und ESG (Zert. Rating-analysten, Advisor, UN Auditoren, etc.) kennen wir die Materie ganz genau. Wenn Sie gerne Unterstützung bei der Identifikation und Einhaltung der definierten Sorgfalts-pflichten  hätten, können wir Sie wie folgt begleiten:

 

 

  • Feststellung einer betriebsinternen Zuständigkeit

  • Einrichten eines Risikomanagements

  • Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen

  • Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung

  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen

  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen

  • Einrichtung von Beschwerdeverfahren

  • Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement

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